Individual project
Unternehmen zwischen Privatheit und Öffentlichkeit: Autorität, Legitimität und Verantwortung im Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen
Funder: German Research Foundation
Period: 2018-2021
Detailed description:
Die wachsende Bedeutung privater Akteure, ihre Relevanz, Macht und Legitimität in der Global Governance fordern das Menschenrechtsregime und die ihm zugrunde liegende Konstellation zwischen privater und öffentlicher Sphäre heraus.
Das vorliegende Projekt rekurriert auf das Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen, um die Rolle von Wirtschaftsunternehmen in der Global Governance aus der Perspektive internationaler politischer Theorie zu diskutieren. Das Projekt entwickelt dafür das Konzept einer interdependenten Triade zwischen a) Menschenrechtsverantwortung, b) Legitimität und c) Macht. Auf dieser Grundlage wird, erstens, die These von Unternehmen als gesellschaftlichen Akteuren diskutierbar, da sie sich weder als rein private noch als öffentliche Akteure definieren lassen und somit die zwei-polige Konstellation zwischen privat und öffentlich überschreiten. Zweitens wird das Konzept einer komplementären Menschenrechtsverantwortung entwickelt und analysiert, inwiefern es einer möglichen Privatisierung des Menschenrechtsregimes vorbeugen kann.
Eine empirische Fallstudie, die die skizzierten konzeptuellen Diskussionen prüfen und weiterentwickeln kann, bieten die aktuellen Kontroversen in der Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights (OEIWG) des UN-Menschenrechtsrats, die das Ziel eines völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsvertrags für Unternehmen verfolgt. Erstens fordert sie den weitestgehend weichen und auf Freiwilligkeit beruhenden Charakter privater Governance und der privaten Rolle von Unternehmen heraus. Zweitens verändert sie die für das Völkerrecht charakteristische Dichotomie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Drittens trägt sie zu einer Ausweitung und gleichzeitigen Regulierung unternehmerischer Macht und Legitimität in der Global Governance bei. Das vorliegende Projekt wird mit einer qualitativen Inhaltsanalyse der Prozesse innerhalb der OEIWG die erste systematische Analyse dieses vielschichtigen, hoch politisierten und relevanten Vorhabens in den Vereinten Nationen bereitstellen. Ziel ist es, sowohl die divergierenden Konzepte als auch ihre normative Kriterien zu erarbeiten, um die sich wandelnden Formen und Interdependenzen zwischen Macht, Legitimität und Menschenrechtsverantwortung zu erfassen, die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen in der Global Governance zu charakterisieren und deren Einfluss auf das Menschenrechtsregime zu bestimmen.
Die wachsende Bedeutung privater Akteure, ihre Relevanz, Macht und Legitimität in der Global Governance fordern das Menschenrechtsregime und die ihm zugrunde liegende Konstellation zwischen privater und öffentlicher Sphäre heraus.
Das vorliegende Projekt rekurriert auf das Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen, um die Rolle von Wirtschaftsunternehmen in der Global Governance aus der Perspektive internationaler politischer Theorie zu diskutieren. Das Projekt entwickelt dafür das Konzept einer interdependenten Triade zwischen a) Menschenrechtsverantwortung, b) Legitimität und c) Macht. Auf dieser Grundlage wird, erstens, die These von Unternehmen als gesellschaftlichen Akteuren diskutierbar, da sie sich weder als rein private noch als öffentliche Akteure definieren lassen und somit die zwei-polige Konstellation zwischen privat und öffentlich überschreiten. Zweitens wird das Konzept einer komplementären Menschenrechtsverantwortung entwickelt und analysiert, inwiefern es einer möglichen Privatisierung des Menschenrechtsregimes vorbeugen kann.
Eine empirische Fallstudie, die die skizzierten konzeptuellen Diskussionen prüfen und weiterentwickeln kann, bieten die aktuellen Kontroversen in der Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights (OEIWG) des UN-Menschenrechtsrats, die das Ziel eines völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsvertrags für Unternehmen verfolgt. Erstens fordert sie den weitestgehend weichen und auf Freiwilligkeit beruhenden Charakter privater Governance und der privaten Rolle von Unternehmen heraus. Zweitens verändert sie die für das Völkerrecht charakteristische Dichotomie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Drittens trägt sie zu einer Ausweitung und gleichzeitigen Regulierung unternehmerischer Macht und Legitimität in der Global Governance bei. Das vorliegende Projekt wird mit einer qualitativen Inhaltsanalyse der Prozesse innerhalb der OEIWG die erste systematische Analyse dieses vielschichtigen, hoch politisierten und relevanten Vorhabens in den Vereinten Nationen bereitstellen. Ziel ist es, sowohl die divergierenden Konzepte als auch ihre normative Kriterien zu erarbeiten, um die sich wandelnden Formen und Interdependenzen zwischen Macht, Legitimität und Menschenrechtsverantwortung zu erfassen, die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen in der Global Governance zu charakterisieren und deren Einfluss auf das Menschenrechtsregime zu bestimmen.